Reservistenarbeitsgemeinschaft Schießsport München Friedenau e.V.
Wir pflegen den Schießsport in der Tradition des Reservistenverbandes — mit Kameradschaft, Disziplin und Leidenschaft für den Sport.
Schießsport
Unsere Verbände, Schießsportordnungen und Disziplinen im Überblick.
Schießsport
Sportliches Schießen in der Tradition des Reservistenverbandes.
Unsere Verbände und Schießsportordnungen
Die RAG München Friedenau e.V. ist Mitglied im Reservistenverband und richtet ihren Schießbetrieb nach dessen Schießsportordnung (SSO) aus. Darüber hinaus werden alle Schießveranstaltungen nach den geltenden Sicherheitsbestimmungen und Sportordnungen durchgeführt. Sicherheit steht bei uns an erster Stelle.
Die vollständige Schießsportordnung des VdRBw als PDF sowie der Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung sind beim Bundesverwaltungsamt hinterlegt:
Waffe: Halbautomatische Dienstpistolen cal. 7,65 mm (.320) – .45 AUTO, die nachweislich bei einer regulären Armee, Grenzschutz, Polizei oder Zollverwaltung über das Versuchsstadium hinaus eingeführt waren oder sind.
Waffe: Dienstrevolver cal. .320 – .45 LC, die nachweislich bei einer regulären Armee, Grenzschutz, Polizei oder Zollverwaltung über das Versuchsstadium hinaus eingeführt waren oder sind.
Waffe: Halbautomatische Dienstpistolen cal. 7,65 mm (.320) – .45 AUTO oder Dienstrevolver cal. .320 – .45 LC, die nachweislich bei einer regulären Armee, Grenzschutz, Polizei oder Zollverwaltung über das Versuchsstadium hinaus eingeführt waren oder sind.
Waffe: Halbautomatische Pistolen cal. 9 mm Luger - .45 Auto oder Revolver cal.38 Spezial - .45 LC mit beliebiger, jedoch offener Visierung.
Scheibenentfernung: 25 m / 15 m / 10 m (+/- 0,1 m)
Schusszahl: 30 Schuss Wertung
Halbautomatische Pistole – Dienstpistole P-D 2
Waffe: Dienstpistolen cal. 9 mm - .45 AUTO, die nachweislich bei einer regulären Armee, Grenzschutz, Polizei oder Zollverwaltung über das Versuchsstadium hinaus eingeführt waren oder sind.
Scheibenentfernung: 25 m / 20 m / 15 m (+/- 0,1 m)
Schusszahl: 18 Schuss Wertung. Es werden drei Magazine benötigt. Magazine werden mit jeweils sechs Patronen geladen.
Waffe: Halbautomatische Pistolen cal. 9 mm Luger - .45 Auto oder Revolver cal .38 Spezial - .45 LC mit beliebiger, jedoch offener Visierung, Elektrooptische Visierung (Reflexvisier) ist gestattet.
Scheibenentfernung: 25 m (+/- 0,1 m)
Schusszahl: 15 oder 30 Schuss Wertung, je nach Magazinkapazität. Es werden drei Magazine benötigt, die mit jeweils fünf bzw. zehn Patronen zu laden sind.
Halbautomatische Pistole mit Anschlagschaft P-G 3
Waffe: Halbautomatische Pistolen cal. 9 mm Luger - mit beliebiger, jedoch offener Visierung oder Elektrooptische Visierung (Reflexvisier) und Anschlagbrett oder Schaftsystem zur Aufnahme der Kurzwaffe.
Scheibenentfernung: 25 m / 20 m / 16 m (+/- 0,1 m)
Schusszahl: 40 Schuss Wertung. Es werden mindestens 2 Magazine benötigt.
Pistole & Revolver – Kleinkaliber
Kurzwaffen-Disziplinen gemäß Schießsportordnung des VdRBw.
Langwaffen-Disziplinen gemäß Schießsportordnung des VdRBw.
Repetiergewehr – Militär- (G-RM 1) · Präzision
Waffe: Alle Großkalibergewehre, die zum Verschießen von Metallpatronen mit Nitrotreibladungspulver und Mantelgeschossen eingerichtet sind und in einer regulären Armee, Grenzschutz, Polizei oder Zollverwaltung über das Versuchsstadium hinaus eingeführt worden sind (Entwicklungstand bis 1945, cal. 6,5 – 8mm Zentralfeuerpatronen, Magazinkapazität mindestens 5 Patronen).
Waffe: Alle Großkalibergewehre, die zum Verschießen von Metallpatronen mit Nitrotreibladungspulver und Mantelgeschossen eingerichtet sind und in einer regulären Armee, Grenzschutz, Polizei oder Zollverwaltung über das Versuchsstadium hinaus eingeführt worden sind (Entwicklungstand bis 1945, cal. 6,5 – 8mm Zentralfeuerpatronen, Magazinkapazität mindestens 5 Patronen).
Waffe: Alle Großkalibergewehre, die zum Verschießen von Metallpatronen mit Nitrotreibladungspulver und Mantelgeschossen eingerichtet sind. Magazinkapazität mindestens 5 Patronen.
Waffe: Halbautomatisches Gewehr .30 M1 Carbine, im Originalzustand oder im Zustand nach Abänderung gem. Anscheinsparagraph § 37 WaffG Stand 1. Juli 1976, wenn vor dem 01.04.2002 in Verkehr gekommen.
Scheibenentfernung: 25 m (+/- 0,1 m)
Schusszahl: 5 Schuss Probe, 15 Schuss Wertung
Repetier-Zielfernrohrgewehr (G-RZF 1) · Präzision
Waffe: Zugelassen sind Repetiergewehre und Einzellader.
Kaliber: 5,56mm – 8,6 mm (.223 Rem - .338) Zentralfeuerpatronen
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